Manchmal ist es besser, wenn Flugreisende gar nicht erst abheben: Asylbewerberin Laila P. wurde nicht befördert .... - Foto: Schmidt/DPA |
Flugzeug-Crew verhindert Abschiebung
Frau aus Afghanistan sollte zurück nach Bulgarien, wehrte sich aber. Inzwischen ist sie wieder auf freiem Fuß
Wien – Dass Laila P. den Mittwoch noch in Österreich verbringen konnte und hier vielleicht länger bleiben kann, verdankt sie vor allem der Pilotencrew einer Austrian-Airlines-Maschine.
Diese sollte Mittwochfrüh um 7 Uhr eine Maschine von Wien in die bulgarische Hauptstadt Sofia bringen. Mit der jungen Frau aus Afghanistan und begleitenden Polizisten an Bord: Laila P. sollte im Rahmen eines Verfahrens nach der EU-weit geltenden Dublin-Verordnung nach Bulgarien zurück abgeschoben werden.
Crew kannte Fall aus Facebook
Doch P. protestierte gegen diese Maßnahme. Einem Crewmitglied schilderte sie, dass die Rückschiebung für sie einer Katastrophe gleichkomme. "Die Crew hatte von dem Fall offenbar über Facebook bereits vorab erfahren", sagt eine Unterstützerin. In der Folge hätten sich Pilotin und Copilot geweigert, die Frau mitzunehmen.
P. wurde daraufhin ins Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände zurücktransportiert. Am Mittwoch um 15.30 Uhr konnte ihr Anwalt Franz Karl Juraczka schließlich ihre Entlassung aus der Haft erwirken. Ob in den kommenden Tagen ein neuerlicher Abschiebeversuch stattfinden wird, ist unklar.
Laila P. aus Afghanistan sollte zurück nach Sofia abgeschoben werden - nach einem Privatfoto im "standard.at". |
Anwalt: Abschiebung rechtswidrig
Laut Juraczka wäre die Dublin-Maßnahme gesetzeswidrig gewesen. Die sechsmonatige Frist, innerhalb derer nach der Rückübernahmeerklärung des anderen EU-Staats der Transport stattfinden muss, sei bereits verstrichen.
Im Innenministerium widerspricht man dieser Sicht der Dinge: Aufgrund einer Berufung mit aufschiebender Wirkung sei die Frist unterbrochen und noch nicht beendet gewesen. Die Neos warfen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) im Nationalrat am Mittwoch vor, dass die Asylbehörden in diesem Fall bewusst rechtswidrig gehandelt hätten.
In Bulgarien misshandelt
Vor der Verschickung nach Bulgarien hatte P. große Angst. Bei ihrem Erstaufenthalt sei sie dort Misshandlungen ausgesetzt gewesen, hatte sie berichtet. Laut einem Befund ist sie psychisch schwer belastet.
Zudem wäre Laila P. in dem südöstlichen EU-Grenzstaat völlig entwurzelt und allein: Ohne Verwandte nach Europa gekommen, hat sie sich in Österreich vor kurzem mit einem Landmann verlobt. Gegen ihre Rückschiebung hatten mehrere Dutzend Freunde und Unterstützer seit Samstag vor dem Polizeianhaltezentrum protestiert.
Text nach Irene Brickner | derstandard.at
Runter kommt man in jedem Fall - das ist so ein Joke, den man Flugreisenden zuruft - aber hier beweist sich gar: manchmal ist es noch besser, gar nicht erst mit dem Flieger abzuheben ...
Ich hatte das früher schon einmal mitbekommen, dass die Flugzeug-Crew das letzte Wort hat, wer in das Flugzeug einsteigen darf und wer draußen bleiben muss, wenn für eine Beförderung Bedenken bestehen - das ist internationales Recht - denn über den Wolken (und natürlich auch schon beim Einstieg auf dem Abflug-Airport) verschwindet das jeweilige nationale Recht ... - und wie ein Käpt'n auf hoher See so ist auch ein Flugzeugkapitän/Chefpilot der einzige Ober-Souverän in so einem Verkehrsmittel außerhalb nationaler Grenzen ...
Und dieses Recht nutzte jetzt eine österreichische Crew, eine junge Frau aus Afghanistan als Asylbewerberin auf ihren eigenen Wunsch hin nicht zurück nach Sofia zur Abschiebung auszufliegen ...
Dieses Beispiel sollte auch anderswo Schule machen - findet S!