Ich dachte ja - mit dem Bericht: "Hochmut kommt vor dem Fall" sei das Kapitel Tebartz-van Elst auf diesem Blog zum Abschluss gebracht - aber der ehemalige Limburg-Bischof legt über Internet nach - und wehrt sich: das ist ja auch "vor Gott" sein gutes Recht - aber es zeigt auch seine "weltliche" Verbissenheit - und seine Unbekümmertheit - unter dem Motto: "Gott wird's schon richten - so oder so ..." ...Ob man mit einem solchen Nachkarten auch vorm höchsten Chef irgendwelche Vorteile erlangt - bei einem "Jüngsten Gericht" - erscheint allerdings schleierhaft: Ich glaube Gott tickt da anders, als der "Fachmann" Bruder Franz-Peter das für möglich hält ... -
Um vielleicht etwas Licht in die ganze Angelegenheit zu bringen dokumentiere ich hier zwei diesbezügliche Berichte von domradio.de - jeweils mit pdf-Anlagen zum Selbststudium ...
Prüfbericht zu Limburg veröffentlicht
Bischof verschleierte, Gremien schliefen
Bischof Tebartz-van Elst hat beim Bauprojekt auf dem Limburger Domberg systematisch zu niedrige Kosten angegeben, Kontrollen verhindert und kirchliche Vorschriften umgangen. Das geht aus dem abschließenden Prüfbericht hervor.
Ein Badezimmer für 31.000 Euro. Beheizte Steine in einem Kreuzgang für 19.000 Euro. Lautsprecher für 45.000 Euro. Der Prüfbericht zum Limburger Bauprojekt, den die Deutsche Bischofskonferenz am Mittwoch veröffentlicht hat, listet auf 100 Seiten minutiös auf, was am Domberg zwischen 2004 und 2014 alles falsch gelaufen ist: finanziell, aber auch rechtlich und in der Kommunikation.
So weisen die Finanz- und Bausachverständigen nach, dass allein durch die Neuplanungen Mehraufwendungen von 8,3 Millionen Euro entstanden - also mehr als ein Viertel der Baukosten. Vier neue Architekten-Entwürfe hat es zwischen 2007 und 2010 gegeben, der Raumbedarf vervierfachte sich. Und die Tieferlegung des Baus im Felsgrund des Dombergs machte knapp ein Zehntel der Baukosten aus. Und dann ist da noch die lange Liste der Luxus-Objekte wie ein Koi-Teich für 213.000, ein "Garten der Stille" für 667.000 oder bronzene Fensterrahmen für 1,7 Millionen Euro.
10 Jahre Misswirtschaft
...mit dräuendem Himmelsfinger | S!NEDi-Photo|graphic nach DPA-Foto |
Doch nicht nur bei den Kosten ist der Bericht geeignet, Licht ins Dickicht der Mutmaßungen und Verschleierungs-Strategien zu bringen. Er zeichnet auch nach, wie die Kosten seit Beginn zu niedrig kalkuliert und wahrheitswidrig kommuniziert wurden. Das war schon so, als das Limburger Domkapitel 2004 ohne Rechtsgrundlage den Bau des Bischofshauses beschloss. Und es trug sich durch bis zuletzt, als Tebartz dem päpstlichen Sondergesandten noch im September 2013 wichtige Details verschwieg.
Wie in einem Lehrstück zeigt der Bericht, wie es dem Bischof gelang, durch veränderte Statuten das Bauprojekt jeglicher Kontrolle zu entziehen. Am Ende steuerte und bezahlte ein vom Rest des Bistums abgeschottetes Mini-Gremium ein Bauprojekt, das ihm immer schneller über den Kopf wuchs.
Vergleichsweise milde urteilt die Kommission in anderen Fragen. So habe das Projekt trotz der Kosten die finanzielle Substanz des Bischöflichen Stuhls vermutlich nicht in der Substanz gefährdet. Der hatte so viel Geld, dass selbst ein noch so teurer Bau am Domberg es nicht zur Gänze verschlingen konnte. Offen bleibt, ob die kirchenrechtlichen Verstöße römisches Kontrollrecht tangierten. Denn das Geld wurde nicht verschleudert, sondern lediglich in eine - wenn auch teure - Immobilie investiert. Der Bischof hätte jedenfalls nicht den Bau in Einzelprojekte zu je fünf Millionen Euro stückeln müssen, wie er es vorsichtshalber tat.
Domkapitel im Zwielicht
Auch beim Verkauf von Sondervermögen zur Überwindung von Liquiditäts-Engpässen bemängelt die Kommission im Wesentlichen Formfehler und kritisiert vor allem, dass Beratungsgremien wie Domkapitel und Vermögensverwaltungsrat davon zu spät erfuhren. Auch diese beiden Gremien bekommen in dem Bericht keine guten Noten.
Das Domkapitel hat demnach den Bau erst ohne rechtliche Grundlage beschlossen, später hat es sich dann jegliche Kontrolle entziehen lassen. Wenig wachsam hat sich laut Prüfung auch der Vermögensverwaltungsrat verhalten - jenes Gremium, aus dem ab 2013 lauter Protest ertönte, als das Kind längst in den Brunnen gefallen war. Der Bericht zeigt auch auf, dass der Rat den handelnden Personen eine Art Generalvollmacht für ihre freigebigen Ausgaben erteilt hatte.
Fazit: Für eine Amtsenthebung durch den Papst hätte die eindrucksvolle Fehlerliste vermutlich nicht ausgereicht, denn dafür kennt das Kirchenrecht nur einige Extremfälle, die hier nicht gegeben waren. Doch da Tebartz bereits bei seiner Romreise im Oktober 2013 den Amtsverzicht angeboten hatte, musste der Papst jetzt nur noch entscheiden, ob und wann er ihn annimmt. Dass der Bischof nach Veröffentlichung des Prüfberichts mit all seinen erschütternden Details noch das Bistum hätte leiten können, war nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen.
(domradio.de/KNA)
Abschlussbericht/Prüfbericht pdf
Erläuterungen zum Prüfbericht pdf
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Bischof Tebartz-van Elst wehrt sich gegen Bericht -
Doch ein Schrecken ohne Ende?
In Limburg deutete heute alles auf ein Ende mit Schrecken. Der Rücktritt Bischof Tebartz-van Elsts ist angenommen, der Apostolische Administrator eingesetzt. Doch der emeritierte Bischof scheint nicht mitspielen zu wollen.
Das seit Monaten aufgewühlte Bistum Limburg schien zur Ruhe gekommen zu sein: Papst Franziskus hat den Rücktritt des umstrittenen Bischofs Tebartz-van Elst angenommen und zugleich einen neuen Verwalter als Apostolischen Administrator eingesetzt. Die Entscheidung wurde allerorts als weise begrüßt. Der neue Mann, der 74-jährige Paderborner Weihbischof Manfred Grothe, stellte am Nachmittag in Limburg den "Abschlussbericht über die externe kirchliche Prüfung der Baumaßnahme auf dem Domberg in Limburg" vor. Dieser beinhaltet, wenn auch oft zwischen den Zeilen, schwere Vorwürfe gegen Tebartz-van Elst.
Doch der nun offiziell emeritierte Bischof scheint sich nicht mit dieser Darstellung abfinden zu wollen und widerspricht. domradio.de liegt eine vierseitige Stellungnahme aus der Hand des Bischofs vor, worin Tebartz-van Elst die Vorwürfe von sich weist und seinen damaligen Generalviakar Franz Josef Kaspar belastet.
Insbesondere weit Tebartz-van Elst den Vorwurf zurück, er habe dem vom Vatikan entsandten Kurienkardinal Giovanni Lajolo die wahre Summe der Baukosten verschwiegen. Einen Teil der Verantwortung für das Finanzgebaren schiebt er in diesem Zusammenhang Kaspar zu. Zur Unterrichtung Lajolos schreibt der emeritierte Bischof, bei dem Treffen mit dem Kurienkardinal am 10. September 2013 habe ihm die "differenzierte Gesamtsummenrechnung" noch gar nicht vorgelegen. Durch mögliche Abschreibungen hätte sich die Gesamtsumme zu diesem Zeitpunkt noch verringern können. Das Gespräch mit Lajolo habe zudem vor dem 11. September stattgefunden, an dem er das Protokoll unterzeichnet habe, in dem die hohe Bausumme festgestellt worden sei. Er habe sich also erst nach dem Gespräch mit dem Kurienkardinal mit den Details der Kostenaufstellung befassen können.
Mit Blick auf den Vorwurf der Prüfkommission, der Bischof habe Mitwirkungsrechte der Kontrollgremien missachtet, weist Tebartz-van Elst dann die Verantwortung auf seinen damaligen Generalvikar. Er selber sei kein Fachmann auf dem Gebiet der kirchlichen Verwaltung, so der Bischof. Kaspar habe als einziger einen umfassenden Einblick in die Vermögensstruktur des Bischöflichen Stuhls gehabt. Er sei für das Vorgehen verantwortlich.
Tebartz-van Elst erklärt zugleich, Kaspar habe seit seinem Amtsantritt 2009 zahlreiche Kompetenzen wie die des Bischöflichen Ökonoms und das Anlagegeschäft an sich gezogen. Beim Bau des Bischofshauses habe er den Wechsel vom zweiten zum dritten Architekten "wesentlich betrieben". Auch die umstrittene Kunstausstattung habe Kaspar wesentlich beeinflusst und ohne die Kenntnis des Bischofs Mobiliar erworben.
Der Bischof verteidigt auch das Vorgehen mit Blick auf die Auflösung des 1948 gegründeten St. Georgswerks "für Wiederaufbau und Wohnungsbau in der Diözese Limburg". Hier sei im Protokoll des Vermögensverwaltungsrats des Bischöflichen Stuhls vom 2. November 2011 festgelegt worden, dass das dem Bischöflichen Stuhl zufallende Vermögen weiterhin für kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verwendet werden solle. Generalvikar Franz Kaspar sei sich dieser Tatsache offensichtlich bewusst gewesen. "Von dieser Gewissheit bin ich ausgegangen", so Tebartz-van Elst.
Er wies auch eine Letztverantwortung des Bischofs für das Geschehen in der Diözese zurück: Er sei Gott gegenüber verantwortlich, habe aber keine verwaltungsmäßige All- und Detailzuständigkeit.
Stellungnahme hier im Wortlaut
domradio.de