auf - auf zum letzten jagen |
Abbildung nach WB - Heinz Dieter Fuhr |
Bauer will Jagd verbieten
78-Jähriger beantragt Befriedung seiner Äcker –
»Tieren Todesangst ersparen«
Von Christian Althoff (WB)
78 Jahre lebte Albert Fögen damit, dass auf den Grundstücken seiner Familie gejagt wurde. Jetzt, im hohen Alter, will der Bauer aus Borgentreich Jägern das Betreten seiner Felder und Wiesen verbieten.
Albert Fögen - nach dem Foto in der WB - Heinz Dieter Fuhr |
Albert Fögen gilt im Ort als Außenseiter. Er sagt über sich: »Die einen lieben mich, die anderen hassen mich. Die zweite Gruppe ist die größere.« Er habe seit seiner Bundeswehrzeit, als er auf Silhouetten von Menschen geschossen habe, eine kritische Einstellung zu Waffen und zum Schießen, erzählt der Landwirt aus dem Kreis Höxter. Vor einigen Jahren sei aus der kritischen Einstellung blanke Ablehnung geworden. Dazu habe auch das Buch »Die vergessene Generation« beigetragen, das Schicksale von Kriegskindern beschreibt. Albert Fögens Stimme bricht, Tränen schießen aus seinen Augen, und er kann nicht mehr sprechen. Seine Frau nimmt seine Hand und erzählt: »Das Buch hat Erinnerungen an schlimmste Kindheitserlebnisse hochgespült, die verschüttet waren. Wenn Albert nachts ein Geräusch hört, fährt er hoch und hat Angst.« Angst vor Schüssen, Angst vor dem Tod. Diese Angst will der Bauer, der seine Flächen inzwischen an ökologische Landbaubetriebe verpachtet hat, Tieren ersparen. »Bei Treibjagden werden Wildtiere in Todesangst versetzt, die der von Tieren auf dem Schlachthof gleicht«, sagt der 78-Jährige, als er sich wieder gefangen hat. »Ich habe als Bauer diese Tierängste, die bis zur Erstarrung gehen, kennengelernt.« Deshalb esse er auch seit Jahren kaum noch Fleisch. Fögen lächelt: »Nur noch manchmal. Damit ich nicht vergesse, wie es schmeckt.«
Seit 2013 ermöglicht das Bundesjagdgesetz Besitzern von Ländereien, diese zu befrieden, wie es im Paragraphen 6a heißt, also die Jagd dort zu verbieten. Voraussetzung ist, dass der Grundeigentümer seine ethischen Gründe zur Ablehnung der Jagd »glaubhaft darlegt«. Die Befriedung kann aber unter bestimmten Gründen versagt werden – etwa, wenn dadurch der Land- und Forstwirtschaft übermäßige Wildschäden drohen oder die Bekämpfung von Tierseuchen gefährdet ist.
Im Mai 2015 beantragte Albert Fögen beim Kreis Höxter die Befriedung seiner 20 Hektar Land. Allerdings soll sein Brief in einem patzigen Ton verfasst gewesen sein, und eine Darlegung der ethischen Gründe enthielt er auch nicht. »Weil Sie das sowieso nicht verstehen würden«, schrieb Fögen sinngemäß an die Kreisverwaltung.
Ohne die ethischen Gründe des Antragsstellers zu kennen, die eine Voraussetzung für die Befriedung sind, konnte der Kreis den Antrag nicht bearbeiten und ließ den Vorgang ruhen. Darauf verklagte der Landwirt die Behörde und beantragte beim Gericht, seine Äcker als befriedete Gebiete auszuweisen.
Gestern fand der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Minden statt. Allerdings hatten sich kurz zuvor die Voraussetzungen geändert. Denn am 15. Januar hatte Albert Fögen seine ethischen Beweggründe doch noch auf zwei eng beschriebenen Seiten dargelegt und sie dem Kreis geschickt. Er wolle eine friedliche Koexistenz von Mensch und Tier, heißt es da zum Beispiel. Und: »Verschiedene Quellen sprechen davon, dass zwei Drittel der Tiere nicht sofort sterben, sondern sich schwer verletzt in ihren Unterschlupf retten.«
Die ethischen Gründe des 78-Jährigen zur Ablehnung der Jagd erkannte der Kreis Höxter an. Allerdings konnte das Gericht die Befriedung der Grundstücke nicht anordnen, denn das Gesetz sieht vor, dass Betroffene wie Nachbarn, Jagdpächter und Jagdgenossenschaft vorher angehört werden. Das hätte der Kreis schon längst getan, wäre der Antrag im Mai 2015 vollständig gewesen. Die Richterin will ihr Urteil in einigen Tagen sprechen. Sie ließ erkennen, dass es wohl darauf hinauslaufen wird, dass die ethischen Gründe anerkannt sind. Alles weitere muss das Verfahren beim Kreis Höxter ergeben.
Heinrich Gabriel, Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Borgentreich: »Wir akzeptieren es natürlich, wenn der Kreis die Flächen befrieden sollte. Dadurch wird die Jagd zwar nicht einfacher, aber andererseits sind es nur 20 Hektar von 2500. Damit kommen wir klar, und weitere Antragssteller sehe ich nicht.«
In NRW haben bislang 151 Bürger einen Antrag auf Befriedung gestellt. 34 wurden bisher genehmigt. Die genehmigten und noch im Verfahren befindlichen Flächen entsprechen 0,02 Prozent der Jagdfläche Nordrhein-Westfalens.
WESTFALEN-BLATT, Nr. 34, Mittwoch, 10.Februar 2016