§ Kunst im Konflikt mit dem Gesetz
Ausstellung: Prügelnde Jesusmutter, der Flitzer Ernie, eine nackte Oberbürgermeisterin, getötete Tiere - "Kunst und Strafrecht" als Thema in Mainz und Bochum
Von Joachim Göres
"Was darf Satire? Alles!"Das ist ein bekannter Ausspruch des Schriftstellers Kurt Tucholsky, der immer wieder zitiert wird, wenn die künstlerische Freiheit durch spektakuläre Aktionen ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerät - wie jüngst der Moderator Jan Böhmermann mit seinem Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Erdogan. Passend dazu zeigt die Universität Mainz ab Anfang Dezember die Ausstellung "Kunst und Strafrecht".
Zum Thema "Gotteslästerung" präsentiert sie das Gemälde des Surrealisten Max Ernst "Die Jungfrau züchtigt das Jesuskind vor drei Zeugen André Breton, Paul Eluard und dem Maler" von 1926, das in Paris bei seiner ersten Ausstellung einen Skandal auslöst - weniger wegen der prügelnden Maria, sondern weil dem Jesuskind dabei der Heiligenschein herunterfällt. Als das Bild kurze Zeit später in Köln gezeigt wird, erzwingt der Kölner Erzbischof die Schließung der Ausstellung und exkommuniziert Ernst wegen Gotteslästerung.
Heute ist das Bild im Museum Ludwig in Köln zu sehen. Was juristisch als Gotteslästerung gilt, ist dabei nicht nur an die Zeit gebunden. "In Polen als katholischem Land wird dieser Begriff anders bewertet als in Deutschland", sagt Dela-Madeleine Halecker, akademische Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universität Frankfurt/Oder. Dort wurde die Ausstellung konzipiert.
Ernst Wilhelm Wittig wird als Flitzer Ernie aus Bielefeld auf Deutschlands Fußballplätzen bekannt. Auch in Supermärkten oder auf dem Fahrrad tritt er nackt auf. 1995 untersagt ihm die Stadt Herford mit einer Ordnungsverfügung, sich in der Öffentlichkeit ohne Kleidung zu präsentieren.
Ernie klagt dagegen, betrachtet er doch seinen Körper als Kunstwerk und sieht sich als Interaktionskünstler. Das Oberverwaltungsgericht Münster weist seine Klage ab.
"Auch bei großzügigem Verständnis der begrifflichen Anforderungen ist nicht erkennbar, dass das Verhalten des Klägers den Bereich des künstlerischen Schaffens zugerechnet werden könnte. Dem bloßen Nacktsein des Klägers ist keinerlei schöpferische Ausstrahlungskraft eigen", so die Begründung. Seitdem ist Ernie mehrfach zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt worden, u.a. wegen Hausfriedensbruch und der Erregung öffentlichen Ärgernisses.
2006 töten drei Künstler in Berlin vor Publikum zwei Hasen und besudeln sich mit deren Blut. Damit wollen sie darauf aufmerksam machen, dass man Tiere töten muss, wenn man sie essen will. Sie werden dafür wegen "Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund" zu einer Geldstrafe verurteilt - auch in dritter Instanz hilft ihnen nicht das Argument, dass sie die Tiere später verspeist haben.
Die Künstlerin Erika Lust malt 2009 das Bild "Frau Orosz wirbt für das Welterbe", in dem sie den Einsatz der Dresdner Oberbürgermeisterin für den Bau einer neuen Elb-Brücke kritisiert - Dresden verlor wegen dieser Brücke den Unesco-Welterbetitel. Auf dem Bild ist Orosz fast nackt mit Strapsen und Amtskette zu sehen.
Orosz klagt dagegen, weil sie sich entwürdigt dargestellt fühlt - und bekommt vom Landgericht Dresden Recht, das der Malerin bei weiterer Verbreitung des Bildes mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro droht. Das Oberlandesgericht Dresden kassiert das Urteil, spricht von der satirischen Darstellung eines aktuellen politischen Geschehens und hebt den Vorrang der Kunst- und Meinungsfreiheit über die Persönlichkeitsrechte hervor.
Was darf Kunst tatsächlich?
© 2016 Neue Westfälische, Samstag 10. Dezember 2016
Ausstellung: Prügelnde Jesusmutter, der Flitzer Ernie, eine nackte Oberbürgermeisterin, getötete Tiere - "Kunst und Strafrecht" als Thema in Mainz und Bochum
Von Joachim Göres
"Was darf Satire? Alles!"Das ist ein bekannter Ausspruch des Schriftstellers Kurt Tucholsky, der immer wieder zitiert wird, wenn die künstlerische Freiheit durch spektakuläre Aktionen ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerät - wie jüngst der Moderator Jan Böhmermann mit seinem Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Erdogan. Passend dazu zeigt die Universität Mainz ab Anfang Dezember die Ausstellung "Kunst und Strafrecht".
Max Ernst "Die Jungfrau züchtigt das Jesuskind vor drei Zeugen André Breton, Paul Eluard und dem Maler" von 1926, heute Museum Ludwig |
Zum Thema "Gotteslästerung" präsentiert sie das Gemälde des Surrealisten Max Ernst "Die Jungfrau züchtigt das Jesuskind vor drei Zeugen André Breton, Paul Eluard und dem Maler" von 1926, das in Paris bei seiner ersten Ausstellung einen Skandal auslöst - weniger wegen der prügelnden Maria, sondern weil dem Jesuskind dabei der Heiligenschein herunterfällt. Als das Bild kurze Zeit später in Köln gezeigt wird, erzwingt der Kölner Erzbischof die Schließung der Ausstellung und exkommuniziert Ernst wegen Gotteslästerung.
Heute ist das Bild im Museum Ludwig in Köln zu sehen. Was juristisch als Gotteslästerung gilt, ist dabei nicht nur an die Zeit gebunden. "In Polen als katholischem Land wird dieser Begriff anders bewertet als in Deutschland", sagt Dela-Madeleine Halecker, akademische Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universität Frankfurt/Oder. Dort wurde die Ausstellung konzipiert.
Flitzer "Ernie" |
Ernie klagt dagegen, betrachtet er doch seinen Körper als Kunstwerk und sieht sich als Interaktionskünstler. Das Oberverwaltungsgericht Münster weist seine Klage ab.
"Auch bei großzügigem Verständnis der begrifflichen Anforderungen ist nicht erkennbar, dass das Verhalten des Klägers den Bereich des künstlerischen Schaffens zugerechnet werden könnte. Dem bloßen Nacktsein des Klägers ist keinerlei schöpferische Ausstrahlungskraft eigen", so die Begründung. Seitdem ist Ernie mehrfach zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt worden, u.a. wegen Hausfriedensbruch und der Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Hasen-Action |
Die Künstlerin Erika Lust malt 2009 das Bild "Frau Orosz wirbt für das Welterbe", in dem sie den Einsatz der Dresdner Oberbürgermeisterin für den Bau einer neuen Elb-Brücke kritisiert - Dresden verlor wegen dieser Brücke den Unesco-Welterbetitel. Auf dem Bild ist Orosz fast nackt mit Strapsen und Amtskette zu sehen.
Erika Lust: "Frau Orosz wirbt für das Welterbe" |
Orosz klagt dagegen, weil sie sich entwürdigt dargestellt fühlt - und bekommt vom Landgericht Dresden Recht, das der Malerin bei weiterer Verbreitung des Bildes mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro droht. Das Oberlandesgericht Dresden kassiert das Urteil, spricht von der satirischen Darstellung eines aktuellen politischen Geschehens und hebt den Vorrang der Kunst- und Meinungsfreiheit über die Persönlichkeitsrechte hervor.
- Universität Mainz: bis 13.12. im Hörsaal RW 2, vom 12.1.-1.2.2017 in der Fachbibliothek der Juristischen Fakultät an der Uni Bochum. Infos auf www.kunstundstrafrecht.de
Was darf Kunst tatsächlich?
- Um 1900 konnten Kunsthändler für Postkarten mit nackten Motiven von Malern wie Rubens wegen Pornografie angeklagt werden.
- Mit dem Grundgesetz von 1949 ist die Kunstfreiheit wesentlich umfassender geschützt.
- In den letzten Jahren haben deutsche Strafgerichte zunehmend zu Gunsten der Kunstfreiheit entschieden - doch es bleibt eine Unsicherheit.
- Uwe Scheffler, Professor für Strafrecht an der Viadrina: "Wenn es um Kunst geht, kann niemand sicher sein, wie ein Prozess ausgeht!"
© 2016 Neue Westfälische, Samstag 10. Dezember 2016