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NSA-Abhörskandal: Das System des Kalten Krieges | Deutschland ist fernmeldetechnisch keineswegs "souverän" ...

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Mittwoch, 03. Juli 2013
Graffito im Inneren einer Kuppel auf dem Berliner Teufelsberg. Hier betrieb der US-Geheimdienst NSA bis 1992 eine Abhörstation. Heute ist die ehemalige NSA-Abhöranlage auf dem Teufelsberg eine Ruine. Spioniert wird von anderen Standorten aus - etwa vom Stützpunkt der US-Armee in Heidelberg. (Foto: dpa)



Spionage in der Bundesrepublik Deutschland
Das System des Kalten Kriegs besteht weiter

Bis 1968 spionierten die Geheimdienste der Westmächte in der Bundesrepublik aufgrund vorbehaltener Rechte aus der Besatzungszeit, danach übernahmen die westdeutschen Geheimdienste auf der Basis eines westdeutschen Überwachungsgesetzes. Die Sonderrechte der Alliierten wurden in Geheimabkommen festgeschrieben. Was kaum einer weiß: Sie gelten bis heute fort. "Das sind Relikte aus der Besatzungszeit, die unsere Verfassung nachhaltig beschädigt haben", sagt der Historiker Josef Foschepoth.

n-tv.de: Herr Foschepoth, Sie haben ein Buch über die Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik geschrieben. Dank Edward Snowden wissen wir, dass der US-Geheimdienst NSA und der britische Geheimdienst GCHQ in keinem europäischen Land so aktiv sind wie in Deutschland. Wie war das vor 1990?

Josef Foschepoth: Das war schon vor der Wiedervereinigung so. Die alte Bundesrepublik war das am stärksten überwachte Land in Westeuropa - wenn nicht in der demokratisch verfassten Welt.

Es gibt Leute, die sagen, dass die Intensität der heutigen Überwachung an der Wichtigkeit der Bundesrepublik in Europa liegt, an der deutschen Industrie, an den meist guten Beziehungen Deutschlands zu Russland und China. Haben Sie einen weiteren Grund?

Ja. Wir haben es hier mit einem gewachsenen System zu tun, das auf das Engste mit der Entwicklung der Bundesrepublik verknüpft ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden Strukturen, die die Grundlage bilden für die Überwachung, die bis heute in Deutschland stattfindet. Es liegt aber auch daran, dass Deutschland nie gewagt hat, den USA zu widersprechen. Ich habe bei den Recherchen für mein Buch mit dem früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Claus Arndt gesprochen, der über Jahre Mitglied der G 10-Kommission des Bundestags war ...

... der Kommission, die für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig ist.

Ich habe ihn gefragt, was die Abgeordneten mit den vielen Anträgen der USA gemacht haben. "Die haben wir einfach durchgewunken", sagte er. Es war nicht vorstellbar, dass die Bundesrepublik den USA widerspricht.

Was für eine rechtliche Grundlage hatte diese Überwachung anfangs?

Bis zum Jahre 1955 herrschte Besatzungsrecht, das in den sogenannten alliierten Vorbehaltsrechten weiter galt. Einige dieser Vorbehaltsrechte wurden im Lauf der Zeit zwar an die Bundesrepublik übertragen, andere bestanden jedoch weiter und wurden 1963 in einem Zusatzvertrag zum NATO-Truppenstatut und 1968 in geheimen Zusatzabkommen bekräftigt.


Ehemalige NSA-Abhöranlage auf dem Teufelsberg in Berlin | spreephoto.de



Worum ging es da?

1963 verpflichtete sich die Bundesrepublik in einem nur für sie geltenden Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut zu einer engen Zusammenarbeit und zum Austausch aller relevanten Informationen mit den Geheimdiensten der Westmächte. 1968 wurde dies im Rahmen der Verabschiedung des G 10-Gesetzes, das die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs durch deutsche Behörden regelte, noch einmal bestätigt.

Jetzt gab es erstmals eine gesetzliche Grundlage für das Ausspionieren der Bundesdeutschen.

Bereits in den 1950er Jahren hatten die Westmächte signalisiert, dass sie auf ihre Überwachungsrechte verzichten würden, wenn die Bundesrepublik ein Gesetz hätte, das den deutschen Behörden Überwachungsbefugnisse gab. Das Gesetz müsste allerdings nahtlos an die Überwachungspraxis der alliierten Stellen anschließen. Es sollte also alles beim Alten bleiben. Genau das ist 1968 mit dem G 10-Gesetz gemacht worden. Ausgerechnet 1968! Draußen tobte der Bär, und im Bundestag wurde ein so restriktives Gesetz über die Bühne geschoben.

Was folgte aus dem Gesetz?

Von nun an mussten Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz für die Geheimdienste der Westmächte die entsprechenden Überwachungsmaßnahmen durchführen, wenn diese das beantragten. In einem geheimen deutsch-alliierten Zusatzabkommen wurde geregelt, dass die Vorbehaltsrechte in Sachen Überwachung zwar abgelöst wurden, im Kern jedoch ihre Gültigkeit behielten. So durften die Drei Mächte auch weiterhin eigene Überwachungsmaßnahmen durchführen. In einer geheimen Note vom 28. Mai 1968 bestätigte das Auswärtige Amt den Alliierten, dass "jeder Militärbefehlshaber berechtigt ist, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung seiner Streitkräfte die angemessenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Gefahr zu beseitigen".

Was bedeutete das?

Hinter der Formel vom "Schutz der Streitkräfte" verbarg sich das Recht der Alliierten zu unbegrenzter geheimdienstlicher Tätigkeit, wozu auch die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs gehörte. Nachdem die Große Koalition das G 10-Gesetz verabschiedet hatte, sagte Außenminister Willy Brandt, wer nun vom teilweisen Fortbestehen der Vorbehaltsrechte spreche, "der hat sich entweder nicht mit genügender Sorgfalt sachkundig gemacht oder behauptet etwas, obwohl er weiß, dass es nicht stimmt". Letzteres traf wohl eher auf Brandt selbst zu.

Sie haben diese Zusatzvereinbarungen erstmals veröffentlicht.

Ich habe sehr darum kämpfen müssen, den Zugang zu den Akten zu bekommen. Als ich dann feststellte, dass die geheime Zusatzvereinbarung von 1968 noch immer in Kraft ist, war ich doch sehr überrascht.

Was war eigentlich das Ziel der Überwachung?

Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs waren nicht nach Deutschland einmarschiert, um dieses Land zu befreien, sondern um es zu besetzen. Sie bestimmten, wie dieses Land künftig aussehen sollte. Niemals sollte erneut von Deutschland eine Gefahr für den Frieden in Europa und der Welt ausgehen. Ein Instrument zur Durchsetzung dieser Politik war die flächendeckende oder auch strategische Überwachung. Später verschob sich das Interesse der Westmächte: Im Kalten Krieg wurde die Bundesrepublik zum Frontstaat, die Alliierten nutzten ihre Infrastruktur in Deutschland nicht mehr nur, um die Deutschen in Ost und West abzuhören, sondern um von Deutschland aus ganz Europa zu überwachen. Die Überwachung war fester Bestandteil einer imperialen Politik, die dazu diente, die Vormachtstellung der USA im westlichen Bündnis zu stabilisieren.

Bis 1990 war die Bundesrepublik nur eingeschränkt souverän. Das änderte sich mit der Wiedervereinigung und dem Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags. Gab es damals keine öffentliche Debatte über die Spionagepraktiken der Alliierten in Deutschland?

Kaum. Im August 1990 berichtete das Fernsehmagazin "Panorama", dass die Sowjetunion, aber auch die Westmächte noch immer die Möglichkeit hätten, den Telefonverkehr in der Bundesrepublik abzuhören. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Willfried Penner schrieb daraufhin ans Auswärtige Amt, der "Eingriff in ein Grundrecht und dessen zig-tausendfache Verletzungsmöglichkeit" könne nicht hingenommen werden. Das Thema wurde in den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen jedoch gar nicht angesprochen.

Warum nicht?

Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl wollte die Wiedervereinigung. Alle Punkte, die bei den Verhandlungen hätten Schwierigkeiten machen können, blieben in den Verhandlungen außen vor.

Der Sprecher von Bundeskanzlerin Merkel hat am vergangenen Montag gesagt: "Abhören von Freunden ist inakzeptabel. Das geht gar nicht. Wir sind nicht mehr im Kalten Krieg." Was denken Sie, wenn Sie so etwas hören?

Politisch hat dieser Satz nur eine Botschaft: "Keep calm." Ruhe bewahren. Die Bundeskanzlerin hat nicht gesagt, dass sie die Gesetze überprüfen will, sie hat nicht gesagt, dass Deutschland das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von 1963 revidieren oder die Zusatzvereinbarungen von 1968 kündigen wird.

Existiert die freiheitlich-demokratische Grundordnung überhaupt, die das Grundgesetz zu schützen vorgibt?

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist kein Zustand, sondern ein Prozess, der gestört, aufgehalten und in eine falsche Richtung gelenkt werden kann. Es gibt große Beschädigungen. Wenn Sie den Urtext des Grundgesetzes von 1949 mit der heutigen Version vergleichen, stellen Sie fest, dass der Verfassung im Laufe der Zeit Zusätze und Einschränkungen verpasst wurden. Im Zweifel hatten die Grundrechte dabei das Nachsehen. Das gilt auch für Artikel 10. Ursprünglich lautete dieser Artikel schlicht: "Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnete werden." Bis 1968 gab es ein solches Gesetz nicht. Im selben Jahr wurde Artikel 10 ergänzt, seither heißt es darin, dass etwaige Beschränkungen den Betroffenen nicht mitgeteilt werden müssen, wenn sie "dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" dienen. Nicht einmal klagen können Betroffene dagegen, der Artikel schließt den Rechtsweg ausdrücklich aus. Damit wurde die Gewaltenteilung aufgehoben, mithin das Prinzip der Rechtstaatlichkeit schwer beschädigt.

Sie meinen wirklich, Deutschland solle die Zusatzabkommen kündigen?

Wenn wir etwas aus der aktuellen Affäre lernen wollen, dann kann es nur eine Konsequenz geben: die Bundesrepublik zu einem wirklich freiheitlichen und souveränen Rechtstaat zu machen. Die Bundesregierung muss erklären, dass alles aus den Gesetzen gestrichen wird, was unter alliiertem Druck hineingeschrieben wurde, um extensive Überwachungsmaßnahmen zu ermöglichen. Das sind Relikte aus der Besatzungszeit, die unsere Verfassung nachhaltig beschädigt haben. Faktisch gibt es im Moment kein Grundrecht nach Artikel 10 mehr. Dieser Makel muss beseitigt werden.

Mit Josef Foschepoth sprach Hubertus Volmer | n-tv.de
http://www.n-tv.de/politik/Das-System-des-Kalten-Kriegs-besteht-weiter-article10923526.html

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"Historische" Videos zum Thema: 2011 /2012

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Josef Foschepoth lehrt Zeitgeschichte an der Universität Freiburg. 2012/2013 veröffentlichte er ein vielbeachtetes Buch: "Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik", Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 378 Seiten, 34,99 €URO.
...auf das Bild clicken: Amazon

Kurzbeschreibung des Buches bei amazon: Millionen und Abermillionen Postsendungen wurden Jahr für Jahr, Tag für Tag aufgebrochen, ausgewertet und teilweise vernichtet. Millionen und Abermillionen Telefonate wurden abgehört. Von und im Auftrag der ehemaligen Besatzungsmächte, aber auch von den Westdeutschen selbst. Nahezu alle eingehende Post aus der DDR und massenweise Briefe und Pakete aus anderen osteuropäischen und kommunistischen Staaten wurden angehalten und zensiert. Die Telefon- Fernschreib- und Telegraphenleitungen von und zur DDR, nach und von Berlin und in die übrigen osteuropäischen Staaten, aber auch innerhalb der Bundesrepublik, ins westliche Ausland und Durchgangsleitungen von Ost nach West wurden systematisch überwacht und abgehört. Die alte Bundesrepublik zwischen 1949 und 1989 war ein großer, effizienter und effektiver Überwachungsstaat. Das Buch liefert neue Erkenntnisse aufgrund einer umfassenden und intensiven Auswertung von bislang nicht erforschten, zumeist unzugänglichen und vielfach noch als geheim eingestuften Akten der Bundesregierung und der ehemaligen Besatzungsmächte USA und Großbritannien. Der Autor stieß auf mehrere Millionen Geheimdokumente zur Geschichte der Bundesrepublik, die noch nicht erforscht sind. Sein Buch macht deutlich: Die Geschichte der Bundesrepublik ist noch nicht geschrieben.


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