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Containern & Mülltauchen - das ganze Jahr Erntedankfest ...

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DAS GANZE JAHR ERNTEDANKFEST

"Beute" - nach einem Foto in der NOZ


Schüler protestieren vor Polizeipräsidium in Bielefeld
Anzeige nach Brot-Entnahme aus einem Abfallbehälter


Containern - nach einem Foto aus der HNA
Streit um Diebstahl aus Müllcontainer

VON NICOLE HILLE-PRIEBE | NW

Ein Fladenbrot, Donuts und zwei Beutel Graubrot - mit dieser "Beute" wurden drei Schüler des Oberstufenkollegs in der Nacht zu Montag von der Polizei gefasst. Weil sie die Lebensmittel in Babenhausen aus dem Abfallcontainer eines Discounters entnommen hatten, wird nun gegen sie ermittelt. Ihre Mitschüler sind darüber so empört, dass sie gestern zu einer spontanen Demonstration vor der Polizeiwache in der Kurt-Schumacher-Straße aufgerufen hatten.
Demo in Bielefeld - nach einem Foto in der NW

"Volle Bäuche statt volle Container", rufen die gut 40 Demonstranten im Chor. Ein paar von ihnen mit vollem Mund, denn eine Mitschülerin, die regelmäßig zum "Mülltauchen" geht, hat ein kleines Buffet aufgebaut. "Das habe ich letzte Nacht im Abfallcontainer eines Supermarktes gefunden. Ich möchte den Leuten mal zeigen, was so alles weggeworfen wird, obwohl es noch absolut genießbar ist", sagt sie. Das frische Brot, ein paar Äpfel und diverse Süßigkeiten sind im Nu verschwunden. "Ein bisschen Glück gehört schon dazu. Manchmal ist ein ganzer Container voll mit Schokolade, Spirituosen oder Brot. Ich habe auch schon mal zwei Paletten Cola gefunden. Dort gibt es alles und es ist genug für alle da!", sagt die junge Frau. 

Ungestraft nehmen darf man sich die Lebensmittel allerdings nicht: "Müll auf dem privaten Gelände eines Supermarktes ist kein herrenloses Gut, sondern Eigentum des Besitzers", erklärt Christoph Mackel, Sprecher der Bielefelder Staatsanwaltschaft. Laut Polizeibericht wurde gegen die drei Schüler im Alter zwischen 21 und 24 Jahren Strafanzeige gestellt. Rechtlich handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, von der Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit über Geld- bis hin zur Haftstrafe sei alles drin. "Besser ist es, im Supermarkt zu fragen, ob man sich etwas nehmen darf", rät er.
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Essen aus dem Müll
"Containern" ist ein Trend aus den USA, auch "Mülltauchen" oder "Dumpstern" genannt. Neben Geldnot zählt politischer Protest zu den Gründen, warum Menschen im Müll von Supermärkten nach Lebensmitteln suchen. Immerhin 11 Millionen Tonnen landen bei uns jährlich im Abfall... 
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Für die jungen Männer kommt das zu spät. Einer von ihnen ist Ricco (21). "Die Polizei kam mit drei voll besetzten Streifenwagen. Wir wurden durchsucht, und dann mussten wir mit den Beamten zurück, um die Backwaren wieder in den Container zu werfen. Wir wurden behandelt wie Kriminelle!"

Laut Polizei lag der Wert der angeblich für die Tafel bestimmten Waren bei etwa zehn Euro - wenn man sie denn hätte verkaufen können. Die Bielefelder Tafel sagte auf Nachfrage der Neuen Westfälischen jedoch, dass der betroffene Supermarkt gar nicht zu ihren Spendern gehört. Sorgen wegen der Anzeige macht sich Ricco jetzt trotzdem. "Ich habe kein Geld, um eine Strafe zu zahlen. Sonst würde ich ja nicht containern. Ich suche Essen, weil ich Hunger habe!"

"Uns erschreckt die Selbstverständlichkeit, wie gegen junge Menschen, die Lebensmittel aus dem Müll holen, vorgegangen wird", heißt es in der Pressemitteilung seiner Mitschüler. "Ist es wirklich notwendig, unsere Freunde derart zu kriminalisieren?" 


© 2014 Neue Westfälische Bielefeld, Donnerstag 10. April 2014

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DOKU ZUR WEITEREN INFORMATION
DIE LINKE - Bundestagsfraktion
PRESSEMITTEILUNG

27.03.2012 – 17. LEGISLATUR – KARIN BINDER
"Containern" ist kein Verbrechen

"Das Mitnehmen weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern ist legitim. Industrie und Handel entsorgen ungestraft große Mengen genießbarer Lebensmittel. Wegen 'Containerns' landen dagegen bedürftige Menschen und Aktivisten, die ein politisches Zeichen gegen die Wegwerfmentalität setzen wollen, vor Gericht. Das muss sich ändern", erklärt Karin Binder, Ernährungsexpertin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Vorstellung einer Studie zur Lebensmittel-Verschwendung durch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Binder weiter:


"DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, das 'Containern' nach Lebensmittel straffrei zu stellen. Bevor Container- und Mülltonnenabfall durch den Entsorgungsbetrieb übernommen wird, könnte er in Deutschland wie in anderen Ländern auch als abgetretenes Eigentum im Sinne einer herrenlosen Sache betrachtet werden. Der Handel sollte verpflichtet werden, einen ungehinderten Zugang zu nicht mehr verkaufsfähigen aber noch genießbaren Lebensmitteln sicherzustellen."

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REDE

13.06.2013 – 17. LEGISLATUR – KARIN BINDER
Die Ursachen der Vernichtung und Verschwendung von Lebensmitteln wirksam bekämpfen

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Rund ein Drittel der genießbaren Lebensmittel landen hierzulande auf dem Müll. Eine Hauptursache der Vernichtung und Verschwendung von Lebensmitteln ist im ruinösen Wettbewerb der Lebensmittelbranche zu suchen. Dumpingpreise entwerten unsere Esswaren. Wo Lagerhaltung und Personalaufwand den Wert von Obst, Gemüse und Fleisch übersteigen, wird weggeworfen. Das ist die Folge von Billig-Lebensmitteln.
Ein weiterer Grund ist die zunehmende Macht von Industrie und Handels. Sie diktieren durch Handelsnormen den Landwirten, wie ihre Erzeugnisse beschaffen sein müssen. Schon hier kommt es zu riesigen Ausschüssen, wenn Kartoffeln, Möhren und Äpfel nicht für die Industriemaschinen passen oder nicht hübsch genug für die Auslage sind.
Für die zuständige Ministerin Ilse Aigner sind aber nur die Verbraucherinnen und Verbraucher schuld. Sie sollen doch bitte weniger Essen wegwerfen und auch aus Übriggebliebenem noch eine nette Mahlzeit kreieren. Die Mitverantwortung von Lebensmittel-Industrie und Handel wehrt sie durch zweifelhafte Gutachten ab.

Allein auf die Studie zu Lebensmittelüberschüssen in der Landwirtschaft musste der Ausschuss fast eineinhalb Jahre warten. Das Ergebnis der dünnen Studie: Sie ist nicht verwertbar. Lebensmittel, die in Futtertrögen oder Biogasanlagen landen, werden nicht als Abfall erfasst. Die Daten basieren laut Verfasser auf nicht repräsentativen Erhebungen und auf ungenügenden Grundlagen. Untersuchungs-Motto: Was statistisch nicht erfasst wird, gibt es auch nicht.

Die anderen vier Fraktionen haben zwar den Antrag „Lebensmitteklverluste reduzieren“ ins Leben gerufen. In dem Antrag sprechen sie davon, dass zu wenig auf Nachhaltigkeit geachtet wird und vermeidbare Lebensmittelverluste nicht akzeptabel sind. Sie rufen zur Verantwortung für kommende Generationen auf und verweisen auf die steigende Weltbevölkerung.

Und dann schlagen sie vor, das Problem der Lebensmittelverschwendung mit Informationskampagnen zu bekämpfen. Verbraucherinnen und Verbrauchen sollen besser informiert und ein „offener Dialogprozess“ eingeleitet werden. Meine Damen und Herren, glauben sie wirklich, dass so etwa genügt?

Natürlich muss das Thema Essen auf den Lehrplan der Schulen und Kindertagestätten gesetzt werden. Selbstverständlich ist es wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher für Lebensmittelverschwendung zu sensibilisieren.

DIE LINKE sagt, um der Vernichtung und Verschwendung von Lebensmitteln konsequent und effektiv zu begegnen, brauchen wir verbindliche Regeln. Das Hauptproblem ist doch nicht der Mangel an Information. Es reicht nicht, die Halbierung der Menge an vermeidbarem Lebensmittelmüll bis 2020 als gemeinsames Ziel auszurufen und auf freiwillige Vereinbarungen der Lebensmittel-Wirtschaft zu hoffen. Notwendig ist es, dieses Ziel verbindlich vorzugeben.
DIE LINKE fordert wirksame Maßnahmen, um die Vernichtung und Verschwendung von Lebensmilleln zu bekämpfen:

1)      Die Halbierung der Menge an vermeidbaren Lebensmittelabfällen bis 2020 als verbindliches Ziel.

2)      Wir brauchen mehr Transparenz in der Lebensmittelkette. Dazu müssen größere Lebensmittelunternehmen ihre Warenbilanz offenlegen.

3)      Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Verbraucherschutzorganisationen müssen mittels Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ein ungehindertes und direktes Auskunftsrecht gegenüber den Unternehmen erhalten.

4)      Die Kundinnen und Kunden müssen Waren wie Obst, Gemüse und Eier generell auch einzeln auswählen können. So erfolgt die Sortierung und Preisgestaltung über die Kundinnen und Kunden von selbst.

5)      Güteklassen und industrielle Vermarktungsnormen sind aufzuheben.

6)      Die ökologische und regionale Erzeugung und Verarbeitung muss auf der Bundesebene konsequent gefördert werden. Regionale Strukturen vermindern die Lebensmittelverschwendung durch kurze Weg zwischen Erzeugung und Verbrauch.

7)      Lebensmittel sollen rechtzeitig vor Ablauf des Mindesthaltsbarkeitsdatums billiger anzubieten. Abgelaufene und noch genießbare Esswaren sollen kostenfrei an Interessierte weitergereicht werden.

8)      Es bedarf einer Umkehr der Rechtslage: Statt das „Containern“, also das Fischen nach essbaren Lebensmitteln aus dem Müll, als Straftat zu verfolgen, sollte das unmittelbare Entsorgen von Lebensmitteln ohne den nach- weislichen Versuch diese weiterzureichen geahndet werden.

9)      Die Gastronomie soll angehalten werden, bedarfsgerechte Portionen in unterschiedlichen Größen anzubieten. Für Buffetangebote sollen Konzepte zur deutlichen Minderung der Wegwerfrate gefördert werden.


Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
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WIKIPEDIA
nach einem Foto auf WIKIPEDIA
Containern, auch Mülltauchen oder Dumpstern genannt, bezeichnet die Mitnahme weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern.
Das Containern erfolgt in der Regel bei Abfallbehältern von Supermärkten, aber auch bei Fabriken. Die Lebensmittel werden meist wegen abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdaten, Druck- und Gammelstellen oder als Überschuss weggeworfen. Viele dieser Lebensmittel sind jedoch ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen und ohne erhöhtes gesundheitliches Risiko eine gewisse Zeit genießbar.

Hintergrund
Unter den Personen, die sich von Container-Abfall ernähren, sind einerseits bedürftige Menschen und andererseits politische Aktivisten, die auf diese Weise ein Zeichen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln in großen Mengen setzen oder die Lebensmittelwirtschaft nicht durch Konsum unterstützen wollen.

Containern ist die bekannteste Praxis des Freeganismus und ein fixer Teilbereich dieser Lebensweise, die auf weitgehender Konsumverweigerung und einer Boykottierung der sogenannten Wegwerfgesellschaft beruht.

Vernetzung
Da sie oft viel von einem Produkt, aber selten eine ausgewogene Auswahl in den Abfällen finden, vernetzen sich manche Containerer: So hat sich in Wien das Gemüse- und Obstkollektiv die Straßenzüge und Stadtteile aufgeteilt. Nach dem Containern treffen sich die einzelnen Gruppen und tauschen ihre Waren aus.

Rechtsprechung

Deutschland
In Deutschland wird Abfall, der in entsprechenden Behältern auf privaten Grundstücken wie zum Beispiel Supermärkten oder Fabriken gesammelt und den kommunalen und privaten Städtereinigungsbetrieben zur Entsorgung bereitgestellt wird, nach dem Abfallrecht bis zur Abholung dem Eigentum des Wegwerfers bzw. Grundstückseigentümers zugerechnet. Allerdings verfolgt das zugrundeliegende Umweltrecht hierbei nur den Zweck, Pflichten von Erzeuger und Entsorger von Abfällen zu regeln sowie die aus Pflichtverletzung entstehende Haftung vor allem bei Umweltschäden zuordnen zu können. Die Abfallentnahme durch Containern ist kein Straftatbestand, wenn im konkreten Fall zu erkennen ist, dass der Abfallerzeuger kein ernsthaftes Interesse am Einbehalt der Sache haben kann. Eine Anzeige wegen Diebstahls ist in solchen Fällen als unzulässiger Rechtsmissbrauch nach § 226 BGB zu werten, da es hier nur darum geht, jemand anderem Schaden zuzufügen. Beim unberechtigten Betreten eingefriedeter Grundstücke kann aber der Tatbestand des Hausfriedensbruchs verwirklicht sein, wenn der Grundstückseigner Strafantrag stellt. Da es sich aber durchgehend um geringwertige Sachen handelt und bei Entdeckung durch Mitarbeiter des Eigentümers meist nur eine Ermahnung erfolgt und kein Strafantrag gestellt wird, wird regelmäßig kein Strafverfahren eingeleitet. Wird dennoch Strafantrag gestellt, wird das Verfahren meist wegen Geringfügigkeit gegen eine Auflage eingestellt. 2004 wurde eine beim Containern erwischte Kölnerin wegen „gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall“ angeklagt. Das Verfahren wurde gegen die Auflage, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, eingestellt.

Im Mai 2009 beschäftigte sich der Sächsische Landtag nach einer Kleinen Anfrage der Linkspartei mit der strafrechtlichen Würdigung des Containerns. Auslöser war ein gegen zwei Containerer eingeleitetes Ermittlungsverfahren. Zwischenzeitlich hatte bereits die Staatsanwaltschaft Bautzen das Verfahren eingestellt, da kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestand und der Betreiber des Supermarktes keine Anzeige erstattete. In einer Pressemitteilung von März 2012 forderte die Linkspartei anlässlich der Vorstellung einer Studie zur Lebensmittel-Verschwendung durch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner die Bundesregierung auf, das 'Containern' nach Lebensmitteln straffrei zu stellen.

Im Juni 2013 hob das Landgericht Aachen ein Urteil des Dürener Amtsgerichts auf, das zwei Containerer wegen Diebstahls zu Geldbußen verurteilt hatte. Das Verfahren wurde ohne jede Auflage eingestellt, weil der Fall zu geringfügig sei und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehe. 

Österreich
Gemäß österreichischem Recht stellt Containern prinzipiell keine Straftat dar, da Müll als herrenlose Sache gilt, wenn keine Sachbeschädigung wie etwa durch Aufbrechen von Schlössern verübt wird.

Schweiz
Markus Melzel, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft: „Was weggeworfen wird und nicht für Dritte bestimmt ist, gehört niemandem mehr. Wenn man nicht über einen Zaun steigen oder ein Schloss aufbrechen muss, um an die Waren heranzukommen, dann ist gegen das Containern nichts einzuwenden.“


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