Ein Ausstellungsprojekt von außergewöhnlichem Format, im Paul-Löbe-Haus, Berlin
Das Bild von Markus Lüpertz zu Artikel 10 GG:
"(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich"...
(c) Markus Lüpertz
Der Künstler hat das Format geteilt in rechts und links, jedoch in der Mitte die Motive verzahnt, d. h. mit Hilfe von Überschneidungen ineinandergeschoben. Die Landschaft rechts lässt an den französischen Maler Gustave Courbet denken, den Begründer des neueren Realismus in der Malerei. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts hat er seine ersten Hauptwerke geschaffen. Neben den großen Figurenbildern entstanden eindrucksvolle Landschaftsdarstellungen, darunter ist eine berühmte im Pariser Louvre zu sehen: Ein Kahn liegt am Strand, vor dem aufgewühlten Meer, über dem ein Gewitter tobt. Dieses Boot lässt Lüpertz als Zitat durch die Bilderreihe zu den Grundrechten wandern. Deutlich hat Lüpertz die dunkle Form des Boots aus dem Courbet-Bild zitiert und das Bedrohliche des Motivs betont. Umso heller erscheint die linke Bildhälfte, die einer ganz anderen Realität zuzugehören scheint. Figur, Himmel und Marmorscheibe schließen sich zu einem leuchtenden Formengebilde zusammen. Im Unterschied zu der Geschlossenheit und Hermetik des Landschaftsausschnitts rechts, dominiert hier eine Bewegung auf den Betrachter hin; er erhält eine Botschaft aus einer anderen Hemisphäre, die sich in Selbstsicherheit und Freiheit ausdrücken kann. Dies wird nicht alleine durch die Haltung des Torsos suggeriert, sondern auch durch das delikate Spiel mit den Möglichkeiten der Malerei.
Quelle: http://www.wissen.de/die-grundrechte-bildern-artikel-9-12
Markus Lüpertz (geboren 1941), der bekannte und einflussreiche deutsche Künstler, wird als Vertreter der »Neuen Wilden« dem Neoexpressionismus zugeordnet. Diese Kunstrichtung fasst in der Geschichte der neueren Kunst mehrere Stilrichtungen der gegenständlichen Malerei zusammen: das Aufgreifen einzelner Stilelemente des Expressionismus, ein emotionaler Ausdruck, starke Farbkontraste sowie eine antibürgerliche Haltung.
Lüpertz drückt in seiner Kunst häufig ideologiekritische Anliegen aus und greift politische Bezüge und kunstgeschichtliche Anspielungen auf. Meist arbeitet er großformatig und verwendet dabei eine betont expressive, gegenstandsbezogene Malweise. Er bevorzugt die Farben Grün, Braun und Ocker und gibt seinen Figuren schwarze Konturen. Lüpertz kombiniert Fiktives und Reales sowie unterschiedlichste Elemente und Formen miteinander. So sind seine Bilder oft symbolträchtig und nutzen eine neue Symbolsprache, wie z.B. Schnecke für Tod oder Fisch für Hunger.
Neben der Malerei beschäftigt sich Lüpertz auch mit Bildhauerei in Form von Plastiken oder Skulpturen. Als Schriftsteller veröffentlichte er bereits eigene Texte und Gedichtbände und widmet sich darüber hinaus als Pianist dem Free Jazz. Seit Beendigung seiner Tätigkeit als Professor und Rektor der Kunstakademie Düsseldorf widmet er sich seit 2009 wieder hauptsächlich seiner Kunst. Lüpertz lebt und arbeitet in Berlin, Düsseldorf, Karlsruhe und Florenz.
Quelle: http://www.wissenmedia.de/extrainfos/luepertz_grundgesetz.php
........................................................................................
ABHÖRSKANDAL
So funktioniert unser vielgepriesener Rechtsstaat zum 65. Geburtstag des Grundgesetzes:
Generalbundesanwalt will nicht gegen die NSA ermitteln
Die Spähaffäre hat in Deutschland wohl kein juristisches Nachspiel. Die Ermittler behaupten, sie hätten keine Chance, an belastbares Material zu kommen.
Die Bundesanwaltschaft leitet wegen der NSA-Ausspähaffäre offenbar kein Ermittlungsverfahren gegen den US-Geheimdienst ein. Dies berichteten die Süddeutsche Zeitung, der WDR und NDR unter Berufung auf Behördenkreise. Demnach sieht die Bundesanwaltschaft keine Möglichkeiten, an belastbares Material über die Aktivitäten der Amerikaner und des britischen Geheimdienstes GCHQ zu kommen. Es stünden weder Zeugen noch Dokumente zur Verfügung. Auf Rechtshilfeersuchen an die beiden Länder würde es wohl nicht einmal eine Antwort geben, vermuten die Ermittler laut des Berichts.
Die Anklagebehörde in Karlsruhe hatte zwei Vorwürfe geprüft: Einer betraf das massenhafte Ausspähen der Bürger in Deutschland, der andere den konkreten Vorwurf, dass jahrelang ein Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört wurde. Die Überwachung von Merkels Handy wurde laut Medienberichten erst im Sommer 2013 gestoppt. Die CDU-Vorsitzende soll bereits seit 2002 von der NSA abgehört worden sein.
Die Linke ist empört, dass es offenbar kein Verfahren gibt. Dies wäre ein "beispielloser Akt der Rechtsbeugung", sagte Parteichef Bernd Riexinger. "Damit würde amtlich festgestellt, dass die größte Grundrechtsverletzung in der Geschichte der Bundesrepublik juristisch unaufgearbeitet bleibt." Der Staat würde seine Schutzfunktion gegenüber den Bürgern "für eine Demonstration des außenpolitischen Duckmäusertums gegenüber den USA opfern." Riexinger forderte die Bundesregierung auf offenzulegen, ob im Hintergrund Druck zur Einstellung der Ermittlungen ausgeübt wurde.
Der Generalbundesanwalt kommentierte die Medienberichte zunächst nicht. Die Entscheidung und die Gründe dafür sollen bald bekannt gegeben werden, hieß es. Ein Sprecher von Harald Range erklärte, der Generalbundesanwalt werde "alsbald eine abschließende Entscheidung bekannt geben und die Öffentlichkeit über die wesentlichen Gründe seiner Entschließung informieren." Wegen des NSA-Skandals leitete die Karlsruher Behörde monatelang Vorprüfungen, bei denen Material gesammelt wurde, um festzustellen, ob die Unterlagen für einen Anfangsverdacht reichen oder nicht.
Mehrere Bürgerrechtsgruppen hatten Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gegen die Bundesregierung und Geheimdienstmitarbeiter erstattet. Die Internationale Liga für Menschenrechte, der Chaos Computer Club und der Verein Digitalcourage werfen der Bundesregierung und den hiesigen Geheimdiensten vor, mit der NSA zusammengearbeitet und Daten an sie weitergegeben zu haben.
Quelle: zeit.de
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“
Anlässlich des 65. Jahrestages des deutschen Grundgesetzes findet im Forum des Paul-Löbe-Hauses in Berlin, eine Ausstellung mit zwanzig Werken des Künstlers Markus Lüpertz statt. In einem eigens von Markus Lüpertz gestalteten Zelt werden 19 Gemälde sowie eine plastische Arbeit präsentiert, die in einzigartiger Weise die Artikel 1 bis 19 des deutschen Grundgesetztes reflektieren. Die Deutsche Post AG und der Deutsche Sparkassen – und Giroverband freuen sich, erstmalig die Arbeiten „Das Grundgesetz“ von Markus Lüpertz präsentieren zu dürfen.
Anfang 2012 hat sich Markus Lüpertz als erster Maler seit dem Mittelalter an die Bebilderung eines Gesetzestextes gewagt. Er schuf einen Bilderzyklus mit 19 Gemälden – zu jedem Grundrecht eines. Gleich dem offenen Charakter des Grundgesetzes ist auch in den Lüpertz Werken Raum für Interpretation.
Markus Lüpertz – Das Grundgesetz -22. Mai bis 6. Juni 2014
Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Forum
Platz der Republik 111011 Berlin
(http://www.galerie-breckner.de/ausstellung-markus-lupertz-das-grundgesetz/)
Das Bild von Markus Lüpertz zu Artikel 10 GG:
"(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich"...
(c) Markus Lüpertz
Der Künstler hat das Format geteilt in rechts und links, jedoch in der Mitte die Motive verzahnt, d. h. mit Hilfe von Überschneidungen ineinandergeschoben. Die Landschaft rechts lässt an den französischen Maler Gustave Courbet denken, den Begründer des neueren Realismus in der Malerei. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts hat er seine ersten Hauptwerke geschaffen. Neben den großen Figurenbildern entstanden eindrucksvolle Landschaftsdarstellungen, darunter ist eine berühmte im Pariser Louvre zu sehen: Ein Kahn liegt am Strand, vor dem aufgewühlten Meer, über dem ein Gewitter tobt. Dieses Boot lässt Lüpertz als Zitat durch die Bilderreihe zu den Grundrechten wandern. Deutlich hat Lüpertz die dunkle Form des Boots aus dem Courbet-Bild zitiert und das Bedrohliche des Motivs betont. Umso heller erscheint die linke Bildhälfte, die einer ganz anderen Realität zuzugehören scheint. Figur, Himmel und Marmorscheibe schließen sich zu einem leuchtenden Formengebilde zusammen. Im Unterschied zu der Geschlossenheit und Hermetik des Landschaftsausschnitts rechts, dominiert hier eine Bewegung auf den Betrachter hin; er erhält eine Botschaft aus einer anderen Hemisphäre, die sich in Selbstsicherheit und Freiheit ausdrücken kann. Dies wird nicht alleine durch die Haltung des Torsos suggeriert, sondern auch durch das delikate Spiel mit den Möglichkeiten der Malerei.
Quelle: http://www.wissen.de/die-grundrechte-bildern-artikel-9-12
Markus Lüpertz (geboren 1941), der bekannte und einflussreiche deutsche Künstler, wird als Vertreter der »Neuen Wilden« dem Neoexpressionismus zugeordnet. Diese Kunstrichtung fasst in der Geschichte der neueren Kunst mehrere Stilrichtungen der gegenständlichen Malerei zusammen: das Aufgreifen einzelner Stilelemente des Expressionismus, ein emotionaler Ausdruck, starke Farbkontraste sowie eine antibürgerliche Haltung.
Lüpertz drückt in seiner Kunst häufig ideologiekritische Anliegen aus und greift politische Bezüge und kunstgeschichtliche Anspielungen auf. Meist arbeitet er großformatig und verwendet dabei eine betont expressive, gegenstandsbezogene Malweise. Er bevorzugt die Farben Grün, Braun und Ocker und gibt seinen Figuren schwarze Konturen. Lüpertz kombiniert Fiktives und Reales sowie unterschiedlichste Elemente und Formen miteinander. So sind seine Bilder oft symbolträchtig und nutzen eine neue Symbolsprache, wie z.B. Schnecke für Tod oder Fisch für Hunger.
Neben der Malerei beschäftigt sich Lüpertz auch mit Bildhauerei in Form von Plastiken oder Skulpturen. Als Schriftsteller veröffentlichte er bereits eigene Texte und Gedichtbände und widmet sich darüber hinaus als Pianist dem Free Jazz. Seit Beendigung seiner Tätigkeit als Professor und Rektor der Kunstakademie Düsseldorf widmet er sich seit 2009 wieder hauptsächlich seiner Kunst. Lüpertz lebt und arbeitet in Berlin, Düsseldorf, Karlsruhe und Florenz.
Quelle: http://www.wissenmedia.de/extrainfos/luepertz_grundgesetz.php
........................................................................................
Ach ja - da lässt es sich zum 65. Geburtstag des Grundgesetzes gut an, dass man im Forum des Paul-Löbe-Hauses des Deutschen Bundestages in Berlin die 19 Gemälde von Markus Lüpertz ausstellt - sowie eine Skulptur: Zu jedem Artikel des Grundgesetzes ein Bild, tiefgründig und expressionistisch symbolisiert, in der viel gerühmten "lüpertz-esken" Bildsymbolsprache ...
Und so symbolschwer präsentiert sich also auch das Werk zum Artikel 10 des GG: "Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich."
Stolz blicken die gewählten Volksvertreter sicherlich auf das vielleicht gelungene Werk des berühmten künstlerischen Zeitgenossen, denn Lüpertz schuf für die 19 Artikel des Grundgesetzes eine völlig neue Welt. Seine Werke zeigen einen antiken Torso, weite Felder, grüne Wiesen und immer wieder ein Boot. Lüpertz: „Das Bild muss im Betrachter erfunden werden. Bilder sind blind, wenn sie keiner sieht. Das Einzige, was ich in meinen Werken vermitteln kann, ist eine bestimmte Atmosphäre.“ ...
Und Prof. Peter Sloterdijk kam nicht umhin, dem Bildbandkatalog zu dieser GG-Serie von Lüpertz einen zeitphilosophischen einleitenden Essay voranzustellen - bestimmt wolkiger und blumiger und griffig zupackender als ich das hier jemals vermag ... So beschreibt er einen für das Gelingen der späteren Verfassung äußerst wichtigen Anfangsumstand: Zu den symbolischen Merkwürdigkeiten der feierlichen Zusammenkunft zählt die Tatsache, dass der folgenschwere verfassunggebende Prozess in Gegenwart einer präparierten Giraffe*) eröffnet wurde, deren Entfernung aus der Halle im naturkundlichen Museum Alexander Koenig zu Bonn sich als unmöglich erwiesen hatte – weswegen man diese stumme Vertreterin der animalischen Welt für die Dauer des Festakts mit Tüchern verhängte... (*)= Zu jener Zeit spielte das deutsche Radio oft den Song: "Die süßesten Früchte fressen nur die großen Tiere" ...(zum Anhören hier clicken ...)- vielleicht ja eine Reminiszenz an die "ausgestopfte Giraffe" bei der verfassungsgebenden Versammlung ....
- Und doch - ich wage hier mal einen abrupten Bruch - einen schrillen Ton - einen echten brummelnd-schmatzenden Furz quer durch das Paul-Löbe-Haus und allen Verfassungs-Organen mit ihren "zeitnahen" Geburtstagsfeiern:
Denn just in diese tiefgrundig trunkenen schwarz-rot-gold gefärbten giraffenaugenverhangenen Feierlichkeiten stößt nun der Generalbundesanwalt Range mit der Verlautbarung, er werde wohl keine Anklage erheben wegen dem Abhören des Handys der Bundeskanzlerin und der anderen Spähattacken durch NSA und GCHQ auf alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland, wie sie uns gottseidank der Whistleblower Edward Snowden offenbart hat - und die uns die tatsächliche real gelebte Wirklichkeit der Grundrechte nach 65 Jahren schonungslos zeigt:
Und damit entpuppt sich der olle Ruderkahn auf dem Lüpertz-Bild zu "Art. 10 GG" plötzlich zu einer schaukelnden und wahrscheinlich äußerst morschen schwammigen Nussschale, die nicht taugt für eine seenotfreie Überquerung des angedeuteten torfigen Moor-Tümpels auf dem Gemälde - und der Torso auf dem Bild wird zu einer antiken Götterfigur, die vielleicht ehedem im griechischen Olymp für Freiheit und Recht und Ordnung und Unverletzlichkeit der persönlichen Mitteilung zuständig war - nun aber doch schon etwas in die Jahre und heruntergekommen ist, abgenutzt und ausgelutscht und abgeliebt - und im dahinrasenden Gewölk über dem tiefgründigen und völlig versumpften zum Himmel stinkenden Moor sehen wir hier und da die Flecken blauen Äthers, der längst zum permanenten und anscheinend völlig legitimen Lauschangriff umgenutzt und festgeschrieben wurde: Denn wer sich hier noch tatsächlich empört und wehrt - der denkt inzwischen längst verkehrt: Die real gelebte Fassung von Art. 10 GG lautet eher: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind permanent für alle miteinander offen und verletzlich - und wer etwas zu verbergen hat, hat selber Schuld ...................................................................
ABHÖRSKANDAL
So funktioniert unser vielgepriesener Rechtsstaat zum 65. Geburtstag des Grundgesetzes:
Generalbundesanwalt will nicht gegen die NSA ermitteln
Die Spähaffäre hat in Deutschland wohl kein juristisches Nachspiel. Die Ermittler behaupten, sie hätten keine Chance, an belastbares Material zu kommen.
Der Freund hört mit - und das ist gut so ...???? |
Die Bundesanwaltschaft leitet wegen der NSA-Ausspähaffäre offenbar kein Ermittlungsverfahren gegen den US-Geheimdienst ein. Dies berichteten die Süddeutsche Zeitung, der WDR und NDR unter Berufung auf Behördenkreise. Demnach sieht die Bundesanwaltschaft keine Möglichkeiten, an belastbares Material über die Aktivitäten der Amerikaner und des britischen Geheimdienstes GCHQ zu kommen. Es stünden weder Zeugen noch Dokumente zur Verfügung. Auf Rechtshilfeersuchen an die beiden Länder würde es wohl nicht einmal eine Antwort geben, vermuten die Ermittler laut des Berichts.
Die Anklagebehörde in Karlsruhe hatte zwei Vorwürfe geprüft: Einer betraf das massenhafte Ausspähen der Bürger in Deutschland, der andere den konkreten Vorwurf, dass jahrelang ein Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört wurde. Die Überwachung von Merkels Handy wurde laut Medienberichten erst im Sommer 2013 gestoppt. Die CDU-Vorsitzende soll bereits seit 2002 von der NSA abgehört worden sein.
Die Linke ist empört, dass es offenbar kein Verfahren gibt. Dies wäre ein "beispielloser Akt der Rechtsbeugung", sagte Parteichef Bernd Riexinger. "Damit würde amtlich festgestellt, dass die größte Grundrechtsverletzung in der Geschichte der Bundesrepublik juristisch unaufgearbeitet bleibt." Der Staat würde seine Schutzfunktion gegenüber den Bürgern "für eine Demonstration des außenpolitischen Duckmäusertums gegenüber den USA opfern." Riexinger forderte die Bundesregierung auf offenzulegen, ob im Hintergrund Druck zur Einstellung der Ermittlungen ausgeübt wurde.
Der Generalbundesanwalt kommentierte die Medienberichte zunächst nicht. Die Entscheidung und die Gründe dafür sollen bald bekannt gegeben werden, hieß es. Ein Sprecher von Harald Range erklärte, der Generalbundesanwalt werde "alsbald eine abschließende Entscheidung bekannt geben und die Öffentlichkeit über die wesentlichen Gründe seiner Entschließung informieren." Wegen des NSA-Skandals leitete die Karlsruher Behörde monatelang Vorprüfungen, bei denen Material gesammelt wurde, um festzustellen, ob die Unterlagen für einen Anfangsverdacht reichen oder nicht.
Mehrere Bürgerrechtsgruppen hatten Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gegen die Bundesregierung und Geheimdienstmitarbeiter erstattet. Die Internationale Liga für Menschenrechte, der Chaos Computer Club und der Verein Digitalcourage werfen der Bundesregierung und den hiesigen Geheimdiensten vor, mit der NSA zusammengearbeitet und Daten an sie weitergegeben zu haben.
Quelle: zeit.de